Beim Tattoo....
- Wichtige Info: Keine Tattoos unter 16 Jahren!
- Tattoos sind und werden immer populÀrer, und auch Nachfragen steigen demnach an. Auch unter 18 JÀhrige fragen immer öfter danach, hier ein paar wichtige InfoŽs und Bestimmungen in meinem Studio dazu.
Das TÀtowieren stellt im juristischen Sinne eine Körperverletzung dar.
TĂ€towiert wird, wenn die Person die VolljĂ€hrigkeit erreicht hat und dies mit einem gĂŒltigem Ausweisdokument bestĂ€tigen kann (Personalausweis, FĂŒhrerschein oder Krankenversichertenkarte mit Lichtbild), und dazu eine EinwilligungsklĂ€rung mit Gesundheitsbogen ausfĂŒllt.
Bestimmungen und Ausnahmen gelten wie folgt:
Unter 16 Jahren:
- Keine Tattoos ohne Ausnahme.
Ab 16 Jahre:
TĂ€towierung ausnahmslos nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Ausweis/ FĂŒhrerschein/entsprechende Dokumente erforderlich und bitte mitbringen). AusfĂŒllen von einer EinwilligungserklĂ€rung mit Gesundheitsbogen.
Ich behalte mir vor, bestimmte Tattoos nicht durchzufĂŒhren an Personen ab 16 Jahren, bitte besprecht das Motiv und die zu TĂ€towierende Stelle vorher ausfĂŒhrlich mit mir.
Kontakt: Tattoo Anfrage ab 16 Jahre hier.
Download: EinwilligungserklÀrung hier.
Tattoos sind bei unter 18-JĂ€hrigen nicht grundsĂ€tzlich verboten, aber rechtlich eingeschrĂ€nkt möglich. Da Jugendliche vor der VolljĂ€hrigkeit nur eingeschrĂ€nkt geschĂ€ftsfĂ€hig sind, ist fĂŒr ein Tattoo eine ausdrĂŒckliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist und ein Tattoo möchtest, benötige ich zwingend ein ausgefĂŒlltes und unterschriebenes Einwilligungsformular deiner Eltern oder deines Erziehungsberechtigten. Dieses könnt ihr direkt beim Termin bei mir im Studio ausfĂŒllen oder vorab ĂŒber den folgenden Link herunterladen und beim Termin mitbringen:
Download : EinwilligungserklĂ€rung fĂŒr ein Tattoo
WICHTIG!
Mindestens ein Erziehungsberechtigter Elternteil oder Vormund muss bei Terminvergabe im Studio, oder spÀtestens beim Stechtermin persönlich anwesend sein.
- Beide, du und deine erziehungsberechtigte Person, mĂŒssen einen gĂŒltigen Ausweis oder Reisepass zum Kopieren vorlegen.
- Kunden unter 16 Jahren tÀtowiere ich grundsÀtzlich und Ausnahmslos nicht!