Unsere AGB's im Überblick

Hier finden Sie klare Regeln zu Terminvereinbarungen, Zahlung und Haftung, sowie Pflege etc. damit Sie schon vorher genau wissen, was Sie erwartet.


AGB · Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich: Für alle Leistungen von FarbMagnet.Ink-Tattoo & Piercing an Kunden und Kundinnen (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's).


2. Vertragspartner ist/sind, FarbMagnet.Ink-Tattoo & Piercing und seine  Kunden und Kundinnen mit 
einer vorher gemeinsam 
vereinbarten verbindlichen Terminvereinbarung.


3. Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer oder Piercer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitits, Epilepsie etc.).


4. Wir behalten uns vor, Kunden und Tattoomotive jederzeit abzulehnen. Dies gilt aber insbesondere für politische und Verfassungswidrige Wunschmotive. 
Eventuell im Voraus bezahlte Leistungen werden in diesem Fall von uns oder der jeweiligen Handelsplattform  erstattet.


5. Der Preis für ein Tattoo oder Piercing versteht sich inkl. eventuellem Nachstechen oder Erstschmuck (Titan/Edelstahl). Nachstichtermine für Tattoo´s sind innerhalb eines Vierteljahres (3 Monate) anzumelden und wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen. Bei Nichteinhalten (oder nicht rechtzeitiger Verlegung – mind. 48 Stunden vorher) von Nachstichterminen wird für eine Neuterminierung eine Pauschale von 40,- € fällig.


6. Geschenkgutscheine oder Geschenkboxen können gerne zu jedem Wunschbetrag bei uns im Studio oder auf gängigen Verkaufsplattformen gekauft werden.
Restguthaben von Gutscheinen oder Gutscheinboxen jeder Art und Herkunft werden nicht ausbezahlt. Erstattung erfolgt in diesem Fall per Gutschrift für einen Folgetermin.
Gutscheine welche bei uns und oder auf anderen Handels-Plattformen gekauft wurden,behalten 12 Monate ihre Gültigkeit.
Pro Termin und Person in der Regel ein Gutschein einlösbar.
Terminvereinbarungen nur mit Angabe des Gutschein-Codes. 

Gutscheintermin Absagen oder Verschiebungen sind  (bis 48 Stunden vor dem Termin) möglich, andernfalls ist je nach Einzelfall keine Neuterminierung garantiert oder gewährleistet.


7. Beim unentschuldigten Nichterscheinen zu gemeinsam vereinbarten Tattoo oder Piercing Terminen, welche noch nicht angezahlt wurden (ausschließlich Mehrfachterminierungen für große Tattoos), wird eine Ausfall-Pauschale von 30,- € fällig und zeitnah in Rechnung gestellt,
da dies einen Wirtschaftlichen Ausfall für das Studio bedeutet, und vereinbarte Termine nicht einfach kurzfristig neu besetzt werden können.


8. Bei angekündigtem Rücktritt (Absage) vom Termin (weniger als 48 Stunden vorher) wird die eventuelle vorher geleistete Anzahlung (max. 50€) nach Einzelfallbewertung 
(ausgenommen Krankheit) als Aufwandsentschädigung für angefallene Zeichnungen sowie Vorarbeiten und als Beratungspauschale verrechnet. 

Alle anderen im Voraus gezahlten Leistungen, werden beim Termin regulär verrechnet.


9. Das Tattoo oder Piercing wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es werden ausschließlich neue Nadeln (Einweg) sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet. Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.


10. Leider kann es trotz hoher professioneller Standards immer wieder zu nicht beabsichtigten Abweichungen des Wunschmotives oder der exakten Körperstelle kommen (z.B. Blowouts bei Tattoo´s etc.). Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der ausgesprochenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos oder Piercings bis zur vollständigen Verheilung. Die Kundin / der Kunde (oder gesetzlicher Vertreter/Vormund) entbindet FarbMagnet.Ink-Tattoo ausdrücklich von sämtlichen Haftungen gegenüber Schäden, welche als Folgen des Tattoos oder Piercings, direkt oder auch indirekt entstehen können. Bei Tattoos oder Piercings von Gasttätowierern oder Gastpiercern geht der Kunde einen direkten Vertrag mit dem jeweiligen Artist/Piercer ein. Dementsprechend geht der Haftungsfall in vollem Umfang auf den Gasttätowierer/Gastpiercer über. Personen unter 18 Jahren (Tattoo ab 16 Jahre/Piercing ab 14 Jahre) werden nur Tätowiert oder gepierct, wenn ein gesetzlicher Vertreter beim Termin dabei ist und dies schriftlich genehmigt und unterzeichnet ( unter Vorlage des Personalausweises).


11. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt immer in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung können ggf. bei manchen Tattoo Motiven vorher vereinbart werden, ansonsten ist keine Ratenzahlung möglich. Wir tätowieren 6 Piercen nicht bei: Schwangerschaft, missbräuchlicher Verwendung von Drogen (auch Alkohol) und Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten.

NACHBEHANDLUNG für Tattoo´s

12. Die frische Tätowierung  entspricht einer Verletzung  und bedarf daher einer speziellen Behandlung bis diese ausgeheilt ist. Zu Beginn ist die betroffene Körperstelle noch mit Folie bedeckt und sollte das auch für mind. 8 Stunden bleiben. Nach Entfernen der Folie die Haut mit Wasser und unparfümierter Seife (pH neutral, Seba Med oder pH 5,5) abwaschen. Dann kann die Stelle noch etwa 1Std trocknen (kann noch etwas nässen) bevor die Pflege beginnt. 3 – 4 mal täglich sollte das Tattoo abgewaschen und danach mit Wund- & Heilsalbe oder spezieller Tattooaftercare (z.B. von Hustle Butter oder ProInkCare) eingecremt werden. Keine kosmetischen und Abschmink-Cremes verwenden.


13. Wichtig !!! Die Wunde sollte nicht aufgeweicht werden. Also besser kurz unter die Dusche als in die Badewanne und die Salbe danach wirklich ganz dünn auftragen. Klebt die Kleidung wirklich einmal am Tattoo fest, diese feucht ablösen (z.B. unter der Dusche kurz anfeuchten). Lockere weit sitzende Kleidung ist zu empfehlen, sollte aber nicht zu lange mit dem Tattoo in Berührung kommen.


14. Immer frische Luft und keinerlei kosmetische Behandlung des Tattoos ist ratsam. Tattoo von Schmutz und Schmuck fernhalten. Der Schorf löst sich mit der Zeit und bei ordentlicher Behandlung nach und nach in Stücken von selber, dabei nicht kratzen oder anders nachhelfen, auch wenn es mal juckt. Sauberhalten und gut cremen (bei starkem Juckreiz Fenistil Wund & Heilgel, aber nur sehr dünn). Dann kann eigentlich nichts passieren. Auf keinen Fall das Tattoo Salz- oder Chlorwasser aussetzen.


15. Der Besuch eines Solariums, eines öffentl. Bades, einer Massage (der betroffenen Stellen) sowie das direkte Sonnenlicht sind auf keinen Fall ratsam (mind. 4 Wochen). Bei Farben oder sehr sensiblen Hautpartieen, kann es in seltenen fällen zu unerwünschten Reaktionen kommen, welche allerdings zeitlich begrenzt und unbedenklich sind, sollten aber bekannt gegeben werden.


16. Wichtig!!! Empfohlene Wundheilsalbe (mit Dex/Panthenol) sind in den ersten 10Tagen zwingend bindend, und aus der Erfahrung heraus auch sehr wirksam. Andere Nachbehandlungen können beim Termin oder im Nachgang besprochen werden.

Die Richtige Pflege speziell für dein Tattoo findet ihr unter folgendem Link:

Die Richtige Pflege für dein Tattoo findest du hier!


17. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen viel Erfolg bei der Pflege, sowie viel Freude an Deinem neuen Tattoo.
FarbMagnet.Ink-Tattoo & Piercing haftet nicht für eventuell verschmutze Kleidung etc. 
Beschädigungen des Inventars sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

18. Pflege und Behandlungshinweise speziell für Piercings findet ihr unter folgendem Link:

Die Richtige Pflege für dein Piercing findets du hier!



Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, bzw. der AGB, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.