Beim Piercing....

- Wichtige Info: Keine Piercings unter 14 Jahren!

Das Piercen stellt im juristischen Sinne eine Körperverletzung dar.

 

Gepierct wird, wenn die Person die VolljĂ€hrigkeit erreicht hat und dies mit einem gĂŒltigem Ausweisdokument bestĂ€tigen kann (Personalausweis, FĂŒhrerschein oder Krankenversichertenkarte mit Lichtbild), und dazu eine EinverstĂ€ndniserklĂ€rung mit Gesundheitsbogen ausfĂŒllt. 

Bestimmungen und Ausnahmen gelten wie folgt:

 


- Unter 14 Jahren:

 

Keine Piercings ohne Ausnahme!

 

- 14 -16  Jahre:

 

Piercen nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten (Ausweis/ FĂŒhrerschein/entsprechende Dokumente erforderlich), und AusfĂŒllen von einer EinwilligungserklĂ€rung mit Gesundheitsbogen.

- Ich behalte mir vor, bestimmte Piercings nicht durchzufĂŒhren an Personen zwischen 14 und 16 Jahren, bitte besprecht das vorher ausfĂŒhrlich mit mir.

Kontakt: Piercing Anfrage 14 -16 Jahre hier.

Download: EinwilligungserklĂ€rung hier. 

 

- ab 16 Jahren:

 

Piercen mit einer schriftlichen mitzubringenden EinwilligungserklĂ€rung der Erziehungsberechtigten + entsprechenden Dokumenten erforderlich & ausfĂŒllen einer EinverstĂ€ndniserklĂ€rung mit Gesundheitsbogen durch den/die MinderjĂ€hrige im Studio.

- Ich behalte mir vor, bestimmte Piercings nicht durchzufĂŒhren an minderjĂ€hrigen Personen, bitte bespreche das vorher ausfĂŒhrlich mit mir. 

 

Kontakt: Piercing Anfrage 14 -16 Jahre hier.

Download: EinwilligungserklÀrung hier.



- Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist unbedingt und Ausnahmslos die Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten (Vormund mit entsprechenden Dokumenten) erforderlich.

 

Bei Jugendlichen ĂŒber 16 Jahren ist mindestens die schriftliche EinwilligungserklĂ€rung und jeweils den gĂŒltigen Ausweis in Kopie der Erziehungsberechtigten (Vormund mit entsprechenden Dokumenten) und der zu piercenden Person mit Lichtbild erforderlich. Aus der schriftlichen EinwilligungserklĂ€rung der/des Erziehungsberechtigten muss hervor gehen, welches Piercing an der minderjĂ€hrigen Person durchgefĂŒhrt werden darf.



Download : EinwilligungserklĂ€rung fĂŒr ein Piercing 



Allgemeine Altersgrenzen fĂŒr Piercings bei mir im Studio:

 

Alle Piercings die unter 18 Jahren gestochen werden, setzten natĂŒrlich gewisse Bedingungen voraus (s.o.).

 

Ab 14/15 Jahren: Div. Ohrpiercings (außer Industrial), Bauchnabelpiercings, Zunge

 

Ab 16 Jahren: Septum, Nostril, Lippe (div.), Zunge, LippenbÀndchen, Augenbraue, Industrial

 

Ab 18 Jahren: Intimpiercings, Brustwarze, Bridge, Cheek(s), Dermal Anchor, Surface, Tunnel und alle anderen.